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    du befindest dich hier in einem Shadowhunters Rollenspiel Board, welches noch ganz am Anfang seiner Geschichte steht. Clary erfährt erst, dass sie eine Schattenjägerin ist und wie genau die Zukunft aussehen wird, steht noch in den Sternen geschrieben.Dies werden die Charaktere selber entscheiden. Es gibt keine genauen Vorgaben und es ist auch kein Muss, dass man sich an die Serie/Bücher hält.
    Wer sich nicht sicher ist, wen genau er/sie spielen soll, kann gerne einmal bei den Gesuchen vorbei schauen oder bei der Serienliste.




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die stillen Brüder
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die stillen Brüder


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BeitragThema: Rating   Rating EmptySa Jan 14, 2017 11:19 am

16+Rating

Wir sind ein Forum mit einem 16+ Rating, was in allererster Linie heißt, dass du mindestens 16 Jahre alt sein musst um
dich hier zu registrieren. Falls ein User diese Bedingung nicht erfüllt, wird er unverzüglich gelöscht.

Warum gerade 16+ Rating?
Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Mit 16 sind Jugendliche dazu fähig Stellung zu kritischen Themen zu nehmen und sich mit Dingen auseinanderzusetzen, die kritische Gesichtspunkte der Gesellschaft seriös problematisieren. Man kann also von einer vorhandenen Kompetenz ausgehen, Realität und Fiktion auseinanderzuhalten ohne bleibende Schäden davonzutragen. Diese Voraussetzung war uns als Team besonders wichtig und verleitete uns zu eben diesem 16+ Rating.


Was bedeutet das für das Play?

Für eure Beiträge bedeutet das Rating, dass alles was ihr schreibt für Personen ab 16 Jahren geeignet sein muss. Dies gilt sowohl für das Inplay, Nebenplay, als auch alles andere, was in diesem Forum gepostet wird!

Um dir ein genaueres Bild zu geben, was genau erlaubt ist sind hier Anschnitte aus dem JuSchG (Jugendschutzgesetz) und dem JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag), die folgende Themen als eine Gefährdung von Jugendlichen(12-18Jährige) einstuft und folglich verbietet.

# Kriegsverherrlichung
Darstellungen, die „Den Krieg verherrlichen“( JuSchG, Unterabschnitt 1: Trägermedien, §15 Absatz 2 Satz 2)
# Reißerische und menschenunwürdige Darstellung von Tod
Darstellungen, die „Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt, besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen“ ( JuSchG, Unterabschnitt 1: Trägermedien, §15 Absatz 2 Satz 3)
# Gewaltverherrlichung
Darstellungen, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt“ (StGB, §131 Absatz 1); Darstellungen, die zu einer „rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt“ (StGB, §130.a, Absatz 2)
# Pornographie und sexuelle Gewalt
#Propaganda

Verbreitung von Informationen über „einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist, einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“(StGB §86, Absatz 1)
#Volksverhetzung
„Schriften, die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“ (StGB, §130, Absatz 2)

Genaueres kann im  StGB und  JuSchG nachgelesen werden.

Für das Forum gilt also, dass oben genannte Themen absolut tabu sind. Bei Missachtung wird der betroffene User umgehend gelöscht.

Des Weiteren werden alle nicht ganz eindeutig eingestuften Themen auf keinem Fall detailliert oder bildlich dargestellt. Jegliche Inhalte, die als Jugendgefährdend gelten könnten, werden also abgeschwächt und abstrahiert dargestellt. Das Ganze soll so viel heißen, dass vor dem Geschlechtsakt oder gewaltvollen Szenen ein „Cut“ gesetzt wird.

18+Rating
Wie auch so viele andere Foren, besitzen wir einen FSK 18 Bereich. Dieser ist dafür da, dass auch ältere User, welche das ganze etwas detaillierter beschreiben möchten, das auch können. Dafür musst du dich nur bei einem Admin melden und dieser wird dich dann in die dafür vorgesehene Gruppe stecken. Sei aber gewarnt, wenn du noch nicht 16 Jahre alt sein solltest und das Team dies herausfindet, wirst du aus dem Forum verbannt. Deine Charaktere werden gelöscht und die IP-Adresse gesperrt.

  • Gewalt darf ausgespielt werden, aber es sollte nicht in ein Chaos ausbrechen.
  • Sexuelle Handlungen dürfen ausgespielt werden, jedoch sollte auch hier nicht übertrieben werden. im Inplay sollte dies jedoch vermieden und nur ansatzweise dargestellt werden. Sollte es zu viele Details geben, so werdet ihr verwarnt.
  • Rassismus, Tierquälerei, Missbrauch, Vergewaltigung und Gewaltverherrlichung, illegale und rechtsradikale Inhalte/Aussagen sind auch hier strengstens untersagt! Bei einer Missachtung wird der Post ohne Rücksicht gelöscht und der User gebannt oder gelöscht!

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